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Privat Versicherte & Beihilfe

Die Behandlungskosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Bitte informieren Sie sich jedoch im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie übernommen werden. Welche Anzahl an Sitzungen und in welcher Höhe diese erstattet werden hängt von ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie die Kosten für Ihre Therapie selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich

Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in meiner Privatpraxis nicht. 

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